Jugendschutz

Aufgrund der vielen Anfragen zum Alter und Jugendschutz bieten wir euch einen kleinen Service und erklären, wie das ganze gesetzlich geregelt ist. Hier der offizielle Wortlaut im Gesetz:

Unter 18 länger zum Konzert

Am 1. April 2003 trat das aktualisierte Jugendschutzgesetz in Kraft. Unter anderem wurde der Begriff der „erziehungsbeauftragten Person“ klarer als bisher definiert. Kurz gefasst bedeutet das:

Aus §4 Abs.1 Jugendschutzgesetz ist zu entnehmen, dass Jugendlichen über 16 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren über 24 Uhr hinaus der Gaststätten- und Discothekenbesuch erlaubt ist, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind. Erziehungsbeauftragte Person kann gem. §1 Abs. 1 Nr.4 jede Person über 18 Jahren sein, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Übertragen die Eltern die Aufsicht über ihren Sohn/Tochter auf eine Person über 18 Jahre (Aufsichtsperson), so dürfen sich minderjährige Jugendliche auch nach 24 Uhr in der Discothek aufhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Aufenthalt im Beisein der Aufsichtsperson erfolgt. Die Aufsichtsperson muss sich also zusammen mit dem Jugendlichen in der Discothek aufhalten und mit ihr zusammen die Discothek wieder verlassen.

Um bei möglichen Kontrollen der Aufsichtsbehörden hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vom Jugendlichen und der Aufsichtsperson eine schriftliche Vereinbarung der Eltern vorlegen lassen, die idealer Weise zusammen mit dem Personalausweis des Aufsichtspflichtigen, des Jugendlichen und der personensorgeberechtigten Person (Eltern) beim Eintritt einbehalten werden sollte.

Das entsprechende Formular zum Ausfüllen stellen wir euch hier zum Download:

Formular zur Übertragung von Erziehungsaufgaben

Personen zwischen 12 und 17 Jahren bieten wir unsere vergünstigten limitierten U18-Tickets. Personen unter 12 Jahren erhalten gratis Einlass. Jeweils nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Da wir die Besucherzahl vorab kennen müssen, setzt uns bitte so früh wie möglich per Email an bestellungen@dongopenair.de davon in Kenntnis, wenn ihr Kinder unter 12 Jahren mitbringt.